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LSG Schleswig-Holstein, 22.11.1994 - L 6 Ka 41/93 |
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. November 1994 - L 6 Ka 41/93 (https://dejure.org/1994,18493)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßgegenstand; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Beschwerdeausschuß; Prüfungsausschuß; Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- SG Kiel, 05.05.1993 - S 8b Ka 28/92
- LSG Schleswig-Holstein, 22.11.1994 - L 6 Ka 41/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92
Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.11.1994 - L 6 Ka 41/93
Da Prozeßgegenstand in Verfahren wegen Unwirtschaftlichkeitsprüfung nur der Bescheid des Beschwerdeausschusses ist, sind Mängel im Verfahren vor dem Prüfungsausschuß, insbesondere ein verspäteter Prüfantrag, irrelevant (Abweichung von BSG vom 21.4.1993 - 14a RKa 11/92 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5).